Aus dem StadtverbandRatsfraktion

SPD setzt sich bei der Entlastung der BürgerInnen durch differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer durch – LBA für Mehrbelastung

Bemerkenswertes trug sich in der Stadtratssitzung am 09.10.2024 zu. Auf der Tagesordnung stand die Differenzierung der Grundsteuerhebesätze.

Zugegebenermaßen eine ziemlich komplizierte Materie.

Letztlich geht es darum, dass, wenn die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen gleich bleiben soll, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern beim Beibehalten einheitlicher Grundsteuerhebesätze massiv höhere Grundsteuern zahlen müssen, während Eigentümer von Gewerbegrundstücken massiv entlastet werden.

Dass kann  niemand wollen. Die Lösung besteht in der Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze.

Bei der Einführung von differenzierten Hebesätzen kommt es leider immer noch zu einer Verschiebung der Grundsteuerschuld zu Lasten der Wohneigentümer und zu Gunsten der Gewerbeimmobilien.

Allerdings fällt dieser Effekt deutlich geringer aus als bei einheitlichen Hebesätzen.

Wie gesagt: Eine ziemlich komplizierte Materie. Allerdings wurden die Auswirkungen der beiden unterschiedlichen Methoden in der Stadtratssitzung ausführlich und eindringlich erläutert, so dass der Stadtrat mit den Stimmen fast aller Fraktionen die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze beschloss.

Nur die Stadtratsmitglieder der LBA stimmten als einzige gegen die Einführung differenzierter Hebesätze und somit letztlich für eine deutliche Mehrbelastung der Eigentümer von Wohnimmobilien.

Ob sie die Materie ganz einfach nicht verstanden haben, nicht überblickten, was ihr Abstimmungsverhalten bedeutet oder wirklich ein kleines Löhner Konjunkturprogramm für Eigentümer von Gewerbeimmobilien anstoßen wollten, werden nur sie wissen.

Glücklicherweise haben die SPD Fraktion und aller Stadtratsmitglieder, die verantwortlich mit der Zukunft Löhnes umgehen, den Erfolg der LBA vereitelt.