Grundsteuerreform in Löhne gerecht gestalten –
Die SPD setzt sich dafür ein, dass Wohnen nicht verteuert wird
Die Grundsteuerreform darf in Löhne zu keiner Verschiebung des Steueraufkommens zwischen zu Wohnzwecken genutzten Immobilien und gewerblichen Immobilien führen.
Die SPD fordert, dass unterschiedliche/differenzierte Hebesätze zwischen zu Wohnzwecken genutzte Immobilien auf der einen Seite und Gewerbeimmobilien auf der andere Seite zum Tragen kommen.
Von der Grundsteuerreform sind alle Löhner BürgerInnen betroffen. HauseigentümerInnen und MieterInnen haben die Steuer direkt oder als Nebenkosten zu tragen.
Das Land hat die Möglichkeit differenzierter Hebesätze ermöglicht.
Die SPD fordert in Löhne differenzierte Hebesätze bei bebauten und bebaubaren Grundstücken anzuwenden (Grundsteuer B). Das Steueraufkommen der zu Wohnzwecken genutzten Immobilien muss durch den differenzierten Hebesatz aufkommensneutral sein. Das gleiche gilt logischerweise auch für die gewerblichen Immobilien.
Menschen, die ihre Heimat in Löhne haben, dürfen durch die Grundsteuerreform nicht zusätzlich belastet werden.
Die SPD stellt sich in Löhne vor die Menschen.