Ratsfraktion

Die SPD möchte eine Bedarfsampel für die Sicherheit an der Ellerbuscher Straße

Zusammen mit dem neuen SPD-Landtagsabgeordneten Christian Obrok (links) haben Mitglieder der SPD-Fraktion sich mit dem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Böhm (2. v.l.) vor Ort am kritischsten Punkt der Ellerbuscher Straße einen Eindruck verschafft.

Die SPD möchte für die Sicherheit der Ellerbuscher Straße das ERA-Gutachten der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Erinnerung rufen und dieses als Basis nehmen. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA), sind ein Ergebnis des Arbeitskreises „Radverkehr“. Diese Empfehlungen haben nach Meinung der Sozialdemokraten gerade für die Ellerbuscher Straße ein hohes Maß an Kompetenz, im Verbindlichkeitsgerangel scheiden sich wieder die Geister. SPD-Landtagsabgeordneter Christian Obrok, der sich vor Ort einen Eindruck verschaffte, staunte nur noch: „Wenn es nicht hier eine Bedarfsampel geben sollte, dann frage ich mich, wo man diese überhaupt einrichten darf.“

Überquerungsstellen mit Lichtsignalanlagen können danach bei höher belasteten Landstraßen (> 5.000 Kfz/24 h) erforderlich sein. Sie können auch bei schwächer belasteten Landstraßen zweckmäßig sein, wenn regelmäßig wenig verkehrserfahrene Personen, z. B. Kinder auf dem Schulweg, die Fahrbahnen überqueren. Bei Fahrbahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen sollen Überquerungsstellen immer mit einer Lichtsignalanlage ausgebildet werden.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Böhm fragt sich, ob das Anlegen einer Lichtzeichenanlage als Bedarfsampel noch deutlicher dargestellt werden müsste und sieht sich hier durchaus auf einer Linie mit dem ADFC!

Das Gutachten sagt auch etwas über das Einbringen von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Poller, Sperrpfosten, Geländer und sonstiger Absperrgeräte aus. Derartige Eingriffe in den Verkehrsraum bedürfen in der Regel der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde Sie sind nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen. Hier ist aber eine Lösung möglich!

Selbst für den Fall, dass andere Lösungen notwendig sind, liegt auch hier ein Vorschlag auf dem Tisch: „Sind bei selbständigen Radwegen bzw. im Außerortsbereich bauliche Maßnahmen zur Fernhaltung der Kraftfahrzeuge nötig, sollte zunächst die punktuelle Verengung des Weges auf 2,00 m mittels seitlicher Bordführungen, unterstützt durch seitliche Poller, geprüft werden.“

„Das sind ungewöhnliche Maßnahmen aber hier überdenkenswert!“, so Christian Obrok.

In diesen Empfehlungen sind klare Reihenfolgen und auch geprüfte Maßnahmen deutlich dargestellt. Man muss diese Punkte nur umsetzen. Im Selbsttest waren die SPD-Politiker mit Fahrrädern und zu Fuß unterwegs und trafen auf durchaus rücksichtsvolle AutofahrerInnen und weitere vorbildlich handelnde Verkehrsteilnehmer. Der letzte Rest an baulicher Sicherheit kann die Probleme weitestgehend lösen. Darauf hofft die Ortsvereinsvorsitzende Johanna Kiel: „Das Ziel ist doch bei allen gleich, auch bei den Behörden!“